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PFAS-Verordnung
Information zur PFAS-Verordnung

Seit einiger Zeit findet das Thema rundum PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) hohe mediale Präsenz, bei der es um ein Verbot von mehr als 10.000 Stoffen auf europäischer Ebene geht. Der aktuelle Entwurf sieht vor, neben den toxischen und leicht flüchtigen Substanzen auch Produkte zu verbieten, die aus dem täglichen Leben und der Industrie nicht mehr wegzudenken sind.

 

Im Speziellen wären nach dem aktuellen Gesetzesentwurf Fluorkunststoffe wie PVDF, E-CTFE, PFA oder PTFE betroffen. Ohne diese Werkstoffe ist die Herstellung von modernen, langlebigen Bauteilen in Zukunftstechnologien, wie z.B. für die Elektromobilität, nicht möglich. In einem Auto-Elektroakku werden zur Zeit ca. 5 kg PVDF verarbeitet.

Wir von Röchling setzen uns gewissenhaft mit diesem Thema auseinander und können sagen, dass mindestens 95 % unserer Produkte frei von PFAS sind!

 

Unsere PFAS Information

Was sind PFAS-Verbindungen?

PFAS umfassen jegliche fluorierte Stoffe, welche mindestens eine fluorierte Methyl- oder Methylengruppe aufweisen. Um die Einordnung der Fluorpolymere innerhalb der PFAS-Verbindungen nachvollziehen zu können, wird in der nachfolgenden Abbildung eine Einteilung dieser Stoffgruppen dargestellt:

 

Fluorkunststoffe wie PTFE, PVDF oder ECTFE gehören ebenfalls zu dieser Gruppe, da sie der obigen Definition von PFAS entsprechen. Grundlegend unterscheiden sich die Fluorpolymere von kritischen bzw. gesundheitsschädlichen PFAS, da sie aufgrund ihrer hohen Molekülmasse nicht in menschliche Zellen eindringen können und damit nicht zu den CMR Stoffen zählen. Im Gegenteil, diese Kunststoffe sind aufgrund ihrer pysiologischen Unbedenklichkeit aus Bereichen der Medizin- und Lebensmittelindustrie nicht mehr wegzudenken.

Verordnungen, die Röchling aktuell erfüllt

REACh

Wir erfüllen die aktuelle REACh Verordnung

EG-Verordnung 1907/2006

Die REACH-Verordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, die erlassen wurde, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, zu verbessern und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie der EU zu erhöhen. Sie schlägt ferner alternative Methoden zur Gefahrenbeurteilung von Stoffen vor, um die Anzahl der Tierversuche zu verringern. 

Auch in der REACh-Verordnung sind bereits einige PFAS gesetzlich geregelt, z.B. steht das PFOA auf der SVHC-Liste.

REACh-Produktinformation herunterladen

 

POP

Wir erfüllen die aktuelle POP Verordnung

Verordnung (EU) 2019/1021

Die POP-Verordnung (EU) regelt Vorgaben zur Herstellung, Inverkehrbringens, die Verwendung und die Freisetzung von persistenten organischen Schadstoffen, da diese Stoffe widerstandsfähig und schwer abbaubar sind. Zu diesen widerstandsfähigen und schwer abbaubaren Stoffen zählen mittlerweile auch bestimmte PFAS, z.B. Perfluoroctansäure (PFOA), ihre Salze und verwandte Verbindungen.

POP-Produktinformation herunterladen
 

 

Warum Fluorkunststoffe so wichtig für die Industrie sind

  • Besonders hohe Langlebigkeit
  • Niedriger Reibungskoeffizient und nicht haftend
  • Ausgezeichnete Verschleißfestigkeit
  • Gute chemische Beständigkeit
  • Gute Hitzebeständigkeit
  • Hohe UV-Beständigkeit
  • Ausgezeichnete Witterungsbeständigkeit

Anwendungsbeispiele mit Fluorkunststoffen

Komponenten für die Solaranlage

Komponenten für die Luft- und Raumfahrt

Komponenten für Life Science

Komponenten für die Windenergie

Komponenten für die Elektronik

Zukunftsausblick auf die PFAS Verordnung

Jetzt sind Sie an der Reihe!

For the benefit of all, you have until 22.09.2023 to appeal to ECHA as an end-user concerning exactly your use case.

Past webinars have shown that the issue needs more clarification. ECHA has prepared and shared a video with all the information:

Röchling als Partner bei kritischen Themen

Wie Röchling mit dieser Regelung umgeht

  • Kontrolliert die Prozesse beim Einkauf von Rohstoffen.
  • Hält die jeweiligen Vorschriften ein.
  • Prüft, ob es neue Grenzwerte gibt.
  • Erstellt und überprüft die geforderten Gefährdungsbeurteilungen.
  • Erstellt und prüft die geforderten Betriebsanweisungen.
  • Erstellung von Schulungskonzepten für die Verarbeitung und Veredelung von Fluorkunststoffen.
  • Einführung weiterer Prozessschritte, um auf Änderungen reagieren zu können.
  • Prüfen von Ersatzstoffen.
  • Prüfung, ob PFAS in anderen Prozessen/Stoffen verwendet werden dürfen.

 


"Die Röchling Industrial-Gruppe ist ein weltweit agierendes und zukunftsorientierendes Unternehmen.
Wir arbeiten aktiv daran, unsere Vision einer nachhaltigen und generationsübergreifenden Umwelt zu gewährleisten. Dies wird ersichtlich durch eine Vielzahl an Projekten in Bezug auf Nachhaltigkeit, schonender Einsatz von Ressourcen, Umgang mit Gefahrstoffen und vielem mehr. Das Umsetzen und das Handeln im Sinne von Normen Gesetzen, ein aktives Miteinander sowie ein gemeinsames Verstehen ist unserer Meinung das Fundament die zu einer geringeren Umweltbelastung führen und sichert somit die Zukunft der nächsten Generationen.
Nicht zuletzt trägt der Einsatz von langlebigen Flourkunststoffen dazu bei, die begrenzten Ressourcen zu schonen und Zukunftstechnologien nach vorne zu bringen. "

Johannes Mohs, General Manager Quality


 
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