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Fragen, Meldung von Unregelmäßigkeiten

Fragen zur Verhaltens-Richtlinie können an den Geschäftsführer des jeweiligen Unternehmens, die Geschäftsführer der Führungsgesellschaft des jeweiligen Geschäftsbereichs, den Vorstand der Röchling-Gruppe oder an die Rechtsabteilung der Röchling SE & Co. KG gerichtet werden.

Wir fordern unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf, uns Umstände mitzuteilen, die auf einen Verstoß gegen Gesetze, interne Richtlinien oder diese Verhaltens-Richtlinie hinweisen.

Beschäftigte sollten sich dabei zunächst an ihre unmittelbaren Vorgesetzten wenden. Kommt dieser Weg nicht in Betracht, können Hinweise auf Fehlverhalten an die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens, die Geschäftsführer der Führungsgesellschaft des jeweiligen Geschäftsbereichs, den Vorstand der Röchling-Gruppe oder an die Rechtsabteilung der Röchling SE & Co. KG gerichtet werden.

Kontaktadresse:

Röchling SE & Co. KG
Rechtsabteilung
Richard-Wagner-Straße 9
68165 Mannheim
Telefon +49 621 4402-224/240

Eine solche Meldung an die zentrale Rechtsabteilung kann nur in offener Form erfolgen. Jedoch besteht die Möglichkeit, dass, in Absprache mit dem Leiter der Rechtsabteilung, die Hinweise, die ihm offen übermittelt wurden, auf Wunsch des betreffenden Mitarbeiters oder der betreffenden Mitarbeiterin anonym weitergeleitet werden. Dies erfolgt jedoch nur in Ausnahmefällen, falls schwerwiegende persönliche, arbeitsrechtliche oder soziale Nachteile zu befürchten sind. Die Hinweise werden untersucht und es werden, soweit erforderlich, Abhilfemaßnahmen ergriffen.

 
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